AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1.       Vertragsparteien

 

Vertragsparteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und der Büroservice, Nester Kotten 1, 42699 Solingen, Inhaberin Cornelia Kramer (Auftragnehmer). Auch soweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

 

2.       Geltungsbereich

 

Sämtliche Angebote und Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

3.       Vertragsabschluß

 

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Zum Vertragsabschluß bedarf es des Auftrags des Auftraggebers sowie die Auftragsbestätigung des Auftragsnehmers. Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang der Auftragsbestätigung.

 

4.       Auftragsbestätigung

 

Soweit nicht im weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrages sowie die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

 

5.       Stornierung

 

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten.

 

6.       Verwendung Dritter

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Insoweit haftet der Auftragnehmer mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzungen seitens der beauftragten Dritten nur für deren sorgfältige Auswahl und Überwachung.

Beim Einsatz eines Dritten in einer Vertrauensstellung sowie mit Zugang zu Geld und Wertsachen ist vorher eine gesonderte Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zu treffen.

 

7.       Rechnungsstellung

 

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Beendigung des Auftrages, mindestens jedoch monatlich. Die Rechnungen sind netto sofort zu bezahlen. Die Mitarbeiter sind nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen.

Die Rechnungsstellung erfolgt im Normalfall anhand der vom Auftraggeber unterschriebenen Stundennachweise. Es gilt die 37,0 Stunden Woche. Überstunden werden ab der 41. Stunde berechnet, Feiertags-, Schicht- und andere tariflich vorgesehene Zuschläge werden mit dem entsprechenden Zuschlagssatz auf den Verrechnungssatz in Rechnung gestellt. Falls bei der Durchführung der übernommenen Arbeiten weitere branchenübliche Zuschläge an einem Dritten gezahlt werden müssen. So werden diese zuzüglich des üblichen Kalkulationsaufschlages an den Auftraggeber weiterberechnet.

 

8.       Datenschutz

 

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.

Der Auftragnehmer ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten..

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offenzulegen, soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.

Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko ausdrücklich hingewiesen.

 

9.       Haftung

 

Im Hinblick darauf, dass der Auftragnehmer seine Tätigkeit ausübt, haftet er nicht für Schäden, die durch Seitens Dritte entstehen.

Weiter wird keine Haftung für die Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung unter Einhaltung der Beschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG übernommen.

 

10.    Schlussbestimmungen

 

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für dieses Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.

 

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand Solingen.

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Nester Kotten 1
42699 Solingen

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